Rechtsanwalt Zwickau
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!
Herzlich willkommen in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Zwickau, unserer Philosophie folgend bieten wir Ihnen seit über 30 Jahren Rechtsbeistand in allen Lebenslagen. Unsere zufriedenen Klienten greifen gern in zahlreichen Bereichen auf unsere Kenntnisse und Erfahrungen zurück und nehmen auch, insbesondere bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, Mitgefühl und menschlichen Beistand an. Ob es um die Ausfechtung eines Rechtsstreites ging, ein Unfall rechtlich aufgearbeitet werden musste, ein Strafverfahren bzw. Ordnungswidrigkeits- oder Gewaltschutzverfahren ins Haus standen, die positiven Erfahrungen der Klienten sprechen für sich. Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.
Keywords Allgemeines Zivilrecht mit Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht um Pferd und Reiter, Strafrecht mit Gewaltschutzrecht, Vertragsrecht.
Und nach Vereinbarung.
Hierbei ist eine Berechnung nach dem Streitwert und der Gebührentabelle des RVG oder nach individueller Vergütungsvereinbarung möglich (erfolgsunabhängige Vergütung). Gemäß RVG kann für die entstandenen und voraussichtlichen Gebühren und Auslagen ein angemessener Vorschuss gefordert werden.
Eine Abrechnung über die Prozess-/Verfahrenskostenhilfe ist je nach individueller Einkommenssituation möglich.
Wo zweckmäßig und zulässig, bieten wir neben der Abrechnung nach dem RVG die Möglichkeit der Vergütungsvereinbarung.
Besteht womöglich eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei für Sie die sog. Rechtsschutz- Deckungsanfrage und jegliche weitere Korrespondenz hierzu.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch uns unmittelbar mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz. Anwendbar ist er in Angelegenheiten des Zivil- (auch: Arbeitsrecht), Verwaltungs-, Verfassungs- und des Sozialrechts.
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